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Brendel Immobilien · Wohnflächenrechner nach WoFlV

Wohnfläche nach WoFlV berechnen.

Erfassen Sie Räume, Dachschrägen und Außenflächen. Der Rechner berechnet die Anteile nach Ihren Maßen und der gewählten Flächenart.

Ihre digitale Flächenerfassung

Ihre Wohnfläche, Raum für Raum.

Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer, Küche, Bad oder Flur: Ist der Raum durchgehend mindestens 2 m hoch, wählen Sie „Normaler Raum“. Niedrigere Raumteile erfassen Sie nach Höhenzonen.

Grundlage Ihrer Berechnung: Dieser Rechner verwendet die Wohnflächenverordnung (WoFlV). Er prüft nicht selbst, ob ein Raum ausschließlich zur Wohnung gehört und die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Messen Sie innen zwischen den fertigen Bauteiloberflächen. Eine ungeklärte Zuordnung erfassen Sie unter „Noch zu prüfen“.

Räume erfassen

Ihre Räume und Flächen

Messhilfe Richtig messen bei Sonderfällen Dachschrägen · Treppen · Türöffnungen
Schematischer Querschnitt einer Dachschräge: Die lichte Höhe wird lotrecht vom fertigen Boden bis zur Unterseite der Schräge gemessen; Anrechnung unter 1 m 0 %, 1 bis unter 2 m 50 %, ab 2 m 100 %.
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01 · Dachschrägen

Die Bodenfläche zählt – nicht die geneigte Schräge.

  1. Lotrecht messen. Vom fertigen Fußboden senkrecht bis zur fertigen Unterseite der Schräge.

  2. Grenzlinien markieren. Die 1,00-m- und 2,00-m-Linie an mehreren Punkten bestimmen und auf den Boden übertragen.

  3. Drei Bodenflächen erfassen. Unter 1 m = 0 %, 1 bis unter 2 m = 50 %, ab 2 m = 100 %.

Bei Gauben: Wo Höhe oder Verlauf wechseln, zusätzliche Messpunkte setzen. Keine Teilfläche doppelt erfassen.

Schematischer Treppenschnitt mit freiem Aufstieg: Treppenlauf und Boden darunter werden getrennt betrachtet; der Pfeil zeigt die lichte Höhe unter der Treppe.
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02 · Treppen und Podeste

Ab vier Steigungen bleibt die Treppenfläche unberücksichtigt.

  1. Steigungen zählen, nicht Trittflächen. Gezählt werden die Höhenunterschiede vom unteren bis zum oberen fertigen Fußboden.

  2. Treppenbereich abgrenzen. Treppen mit mehr als drei Steigungen und die dazugehörigen Treppenabsätze bleiben unberücksichtigt.

  3. Fläche darunter separat messen. Die lichte Höhe lotrecht messen: unter 1 m = 0 %, 1 bis unter 2 m = 50 %, ab 2 m = 100 %.

Nicht pauschal abziehen: Normale Flur- und Dielenflächen. Bei unklarer Abgrenzung zum Treppenabsatz den Bereich als Prüffall erfassen.

Im Rechner: Erfassen Sie den übrigen, mindestens 2 m hohen Boden als „Normaler Raum“ – ohne die Bodenfläche unter der Treppe. Diese erfassen Sie separat unter „Dachschräge oder niedrige Raumteile“ in den drei Höhenzonen. Jede Bodenfläche darf nur einmal vorkommen.

Abzüge nur bei Bedarf: Enthält ein gemessenes Rechteck noch einen auszuschließenden Treppenlauf oder Treppenabsatz, wählen Sie „Mehrere Teilflächen“ und erfassen Sie diesen genau einmal als Abzug. Bereits ausgesparte Bereiche nicht erneut abziehen. Treppenlauf und nutzbare Bodenfläche darunter sind getrennt zu beurteilen; bei unklarer Abgrenzung „Noch zu prüfen“ wählen.

Schematische Draufsicht einer Türnische zwischen zwei Räumen; die schraffierte Fläche innerhalb der Wandstärke bleibt unberücksichtigt.
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03 · Türöffnungen und Übergänge

Bei türtypischen Öffnungen endet der Raum an der fertigen Wandfläche.

  1. Wandlinie fortführen. Die fertige Wandfläche auf jeder Raumseite gedanklich gerade durch die Öffnung verlängern.

  2. Türnische aussparen. Bei einer türtypischen Öffnung wird der Streifen innerhalb der Wandstärke keinem Raum zugerechnet – auch ohne Tür oder Zarge.

  3. Nicht doppelt korrigieren. Die ausgesparte Türnische nicht nochmals abziehen; Rahmen und Schwellen ändern diese Grenzlinie nicht.

Wichtig: Die 13-cm-Tiefenregel gilt für Fenster- und offene Wandnischen, nicht für Türnischen. Solche Nischen werden nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Fußboden reichen und mehr als 13 cm tief sind. Größere oder ungewöhnlich geformte Wanddurchbrüche können anders zu beurteilen sein und sind ein Prüffall.

Nächster Schritt

Ersten Raum hinzufügen

So starten Sie: Wählen Sie die passende Flächenart. Im nächsten Schritt können Sie eine bekannte Fläche oder Länge und Breite eingeben.

Weitere Flächenarten Wintergarten, Keller, Prüffläche
Unsicher beim Start? Beispiel ansehen

Eine kurze, schreibgeschützte Beispielansicht zeigt drei typische Flächen. Ihre eigenen Eingaben bleiben unverändert.

Einfach erklärt

So werden Flächen eingeordnet.

Entscheidend ist nicht nur die Grundfläche. Raumhöhe, Nutzungsart und besondere Bauteile bestimmen, welcher Anteil zur Wohnfläche zählt.

Helles ausgebautes Dachzimmer mit Dachschräge und niedrigem Kniestock
01

Dachschrägen

Messen Sie die Bodenfläche in drei Höhenzonen: ab 2 m voll, von 1 bis unter 2 m zur Hälfte, unter 1 m nicht.

Balkon einer Wohnung mit Sitzplatz, Pflanzen und Geländer
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Außenflächen

Ausschließlich zur Wohnung gehörende Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden in der Regel zu 25 % angerechnet, höchstens zur Hälfte.

Schematischer Wohnungsgrundriss mit Transparentpapier zur Prüfung der Flächenzuordnung
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Offene Zuordnung

Unsichere Bereiche bleiben als Prüffläche sichtbar und fließen nicht voreilig in die Wohnflächensumme ein.

Treppe in einem hellen Wohnraum mit Bodenfläche unter dem Treppenlauf
04

Treppen & Türnischen

Treppen mit mehr als drei Steigungen und die dazugehörigen Treppenabsätze bleiben unberücksichtigt. Türnischen werden nicht mitgerechnet; Zweifelsfälle separat prüfen.

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