01 · Dachschrägen
Die Bodenfläche zählt – nicht die geneigte Schräge.
Lotrecht messen. Vom fertigen Fußboden senkrecht bis zur fertigen Unterseite der Schräge.
Grenzlinien markieren. Die 1,00-m- und 2,00-m-Linie an mehreren Punkten bestimmen und auf den Boden übertragen.
Drei Bodenflächen erfassen. Unter 1 m = 0 %, 1 bis unter 2 m = 50 %, ab 2 m = 100 %.
Bei Gauben: Wo Höhe oder Verlauf wechseln, zusätzliche Messpunkte setzen. Keine Teilfläche doppelt erfassen.